Häufigkeit und Zeitpunkte der Mahd ergeben zusammen einen bunten Strauß der Möglichkeiten - der sich in der Praxis auch durchaus wiederfindet. Die oft geäußerte Kritik, Wegränder würden zu oft gemäht, ist heute oft nicht mehr berechtigt. Allein aus Gründen der Kostenersparnis haben viele Kommunen die Pflegeintensität im Außenbereich deutlich reduziert, auch wenn es durchaus regionale Unterschiede gibt und nicht selten Landwirte dieses "Defizit" ausgleichen.
Problematischer ist, dass der Zeitpunkt der Pflege sich oftmals nicht an ökologischen Kriterien orientiert, sondern nach der Verfügbarkeit von Personal und Gerätschaften. Eine frühe Mahd im Mai gefährdet Bodenbrüter und ist ebenso fatal wie eine Mahd im August, weil damit in intensiv genutzten Landschaften oft die einzigen blütenreichen Strukturen zerstört werden.
Zeitpunkt der Mahd | Ökol. Auswirkungen | Wirtschaftliche Aspekte | Verwertung des Mähguts | Sonstiges |
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1. Mahd Mai | Krautige Wiesenpflanzen und auch Insekten sind teilweise an diesen Mahdzeitpunkt angepasst Zweiter Blühaspekt im Spätsommer Bei Abräumen des Materials guter Ausmagerungseffekt Geringes Blütenangebot im Frühsommer Gelegeverluste bei Bodenbrütern Larvenstadien und Adulte von Insekten werden vernichtet |
Meist 2.Schnitt erforderlich | Nutzung als Heu oder energetische Verwertung ggf. möglich | Zur Verkehrssicherung an stärker befahrenen Straßen nur Bankette mähen (Intensivbereich),
Extensivbereich als Rückzugsmöglichkeit für Tiere belassen An wenig befahrenen Wegen Kreuzungen und niedrige Schilder freimähen |
1. Mahd Mitte Juni-Juli | Frühblüher können teilweise aussamen Krautige Wiesenpflanzen und teilweise auch Insekten sind an diesen Mahdzeitpunkt angepasst Bei Abräumen des Materials noch Ausmagerungseffekt Blütenverlust bei später blühenden Pflanzen Verlust von Jungtieren Noch Gefahr von Gelegeverlusten |
2.Mahd an stärker frequentierten Straßen im Intensivbereich erforderlich | Nutzung als Heu oder energetische Verwertung ggf. möglich | 2. Mahd zur Ausmagerung oft sinnvoll |
1. Mahd September-Oktober | Pflanzen können aussamen Ab Juli oft Rückgang des Blütenangebots Überwinterungsstadien von Insekten werden zerstört kaum Ausmagerungseffekt |
Nur ein Schnitt erforderlich | Kaum Futterwert, nur als
Einstreu nutzbar, Vergärung wegen höheren Ligninanteils schwierig |
Nicht komplett mähen, sondern Streifen als Rückzugs- und Überwinterungsquartier stehen lassen |
Keine jährliche Mahd | Rückzugs- und Überwinterungsorte für Tiere bleiben erhalten Nährstoffzeiger nehmen oft zu |
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Keine Mahd | Verbrachung, meist verbunden mit Rückgang des Blütenangebots | Spätere Pflege i.d.R. aufwendiger | - | - |
In einigen Bereichen des Rhein-Sieg-Kreises dürfen nach einer Vereinbarung zwischen der Unteren Landschaftsbehörde und Gemeinden die Wegsäume und -gräben nicht zwischen dem 1. Juni und dem 15. September gemäht werden. Grund: In den Säumen wächst der Große Wiesenknopf. Er ist Nahrungspflanze der Raupen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings, der in NRW vom Aussterben bedroht ist.
Jakobs-Kreuzkraut Das Jakobs-Kreuzkraut hat sich im Extensivbereich von Straßen- und Wegrändern stellenweise ausgebreitet. Offene Bodenstellen und eine späte Mahd ermöglichen es dem Korbblütler, sich auszusäen. Das Jakobs-Kreuzkraut ist eine einheimische Pflanze, die sowohl im frischen als auch im geheuten Zustand vor allem für Pferde giftig ist. Eine Bekämpfung der Pflanze an Wegrändern erscheint schwierig, vielmehr gilt es durch eine angepasste Bewirtschaftung der angrenzenden Wiesen und Weiden zu verhindern, dass die Art dort Fuß fassen kann. Wo sich größere Bestände an Wegrändern im Umfeld von Pferdeweiden etabliert haben, kann eine gezielte Bekämpfung erforderlich sein. Hinweise hierzu enthält die vom LANUV und der Landwirtschaftskammer NRW herausgegebene Broschüre: „Jakobskreuzkraut - eine Giftpflanze auf dem Vormarsch“.