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Der geförderte Wegrain

Die Erstellung von ökologischen Wegerand-Pflegekonzepten und die Neuanlage von Wegrainen ist im Regelfall förderfähig. Geeignete Förderinstrumente des Landes NRW sind die Förderrichtlinie investive Maßnahmen Naturschutz (Art. 20 ELER-VO), die Förderrichtlinie Naturschutz (FöNa), der Vertragsnaturschutz. Außerdem sind Säume als Ökologische Vorrangflächen (Feldrandstreifen) im Rahmen des Greenings anrechenbar, wenn sie auf Ackerstandorten angelegt werden. Alle Förderungen greifen aber nicht bei zuvor unrechtmäßig überackerten Wegrainen.

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) die Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum veröffentlicht. Gefördert werden Projekte auf möglichst großen öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen, die einen positiven Beitrag für den Klimaschutz und den Erhalt oder die Stärkung der biologischen Vielfalt leisten (Natürlicher Klimaschutz) und die Lebensqualität in Landkreisen, Städten und Gemeinden erhöhen. Förderfähig sind im Rahmen von Projekten investive Maßnahmen incl. Personalkosten u. a. zur Anlage von Wegrainen und Säumen.