Die Erstellung von ökologischen Wegerand-Pflegekonzepten und die Neuanlage von Wegrainen ist im Regelfall förderfähig. Geeignete Förderinstrumente des Landes NRW sind die Förderrichtlinie investive Maßnahmen Naturschutz (Art. 20 ELER-VO), die Förderrichtlinie Naturschutz (FöNa), der Vertragsnaturschutz. Außerdem sind Säume als Ökologische Vorrangflächen (Feldrandstreifen) im Rahmen des Greenings anrechenbar, wenn sie auf Ackerstandorten angelegt werden. Alle Förderungen greifen aber nicht bei zuvor unrechtmäßig überackerten Wegrainen.