Weil sich die Ansprüche an ländliche Wege gewandelt haben und die Unterhaltung der Wirtschaftswege ein erheblicher Kostenfaktor ist, stellen derzeit viele Kommunen ländliche Wegenetzkonzepte auf. Teilweise werden auch Wegeverbände zur Organisation der Unterhaltung der Wege gegründet. In beiden Fälle müssen die ökologischen Funktionen der Wegraine berücksichtigt und die naturschutzfachlichen Bestimmungen und Förderauflagen berücksichtigt werden. Die Förderung erfolgt nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung.
Nach Leitfaden zur Erarbeitung ländlicher Wegenetze erfüllen sie mit ihren Rainen auch wichtige Funktionen als linienhafte Landschaftselemente, die die Kulturlandschaft gliedern und beleben. Durch Erhaltung und Entwicklung dieser Biotopverbundelemente wird auch der Erhalt der Artenvielfalt im Sinne der Biodiversitätsstrategie NRW unterstützt.“