Die NRW-Landesregierung hat im Jahr 2015 auf Basis der "Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS)" des Bundes die Biodiversitätsstrategie NRW für Nordrhein-Westfalen beschlossen. Die Biodiversitätsstrategie NRW ist eine Standortbestimmung des nordrhein-westfälischen Naturschutzes und zugleich eine Ausrichtung auf die künftigen Herausforderungen. Für die kommenden 10 bis 15 Jahre werden konkrete Ziele formuliert und entsprechende Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt dargelegt.
Das Belassen von Feld- und Wegrändern ist laut Biodiversitätsstrategie NRW „eine dauerhafte Maßnahme zur qualitativen Verbesserung in Agrarlandschaften“. Die Entwicklung von Feldrainen und Randstreifen sollte demnach auch dadurch wieder ermöglicht werden, dass die katastermäßigen Schlaggrenzen dort, wo sie nicht eingehalten werden, wiederhergestellt werden.