Die Aufwertung vorhandener Wegraine, beispielsweise durch eine Anreicherung mit Regio-Saatgut und eine angepasste Pflege, kann als Kompensationsmaßnahme anerkannt werden. Die Zahl der Ökopunkte ist abhängig von Faktoren wie Saumbreite und angrenzender Nutzung.
Umstritten ist, ob Kommunen sich die Instandsetzung und Pflege überackerter Wegränder als Kompensation für Eingriffe anrechnen lassen können. Schließlich handelt es sich um Flächen, zu deren pfleglicher Behandlung sie per Gesetz verpflichtet sind. Das Verfahren ist aber mittlerweile gängige Praxis und bietet die Möglichkeit, längerfristig eine naturschutzgerechte Pflege der Säume zu sichern. Außerdem kann dadurch die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen zu Kompensationszwecken gemindert werden.