An Straßen und Wegen besteht Verkehrssicherungspflicht. Exakte gesetzliche Vorgaben, wie und in welchem Umfang ihr nachzukommen ist, gibt es allerdings nicht. Generell gilt: Die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht bei überwiegend landwirtschaftlich genutzten Wegen sind deutlich geringer als bei (überörtlichen) Verkehrsstraßen. So hat das LG Aachen (Urteil v. 14.10.1998 AZ: 4 O 25/98) bestätigt, dass die grundsätzlich bestehende Verkehrssicherungspflicht für einen für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr bestimmten Weg nur in sehr eingeschränktem Umfang besteht.
So müssen beispielsweise Radfahrer dort mit Hindernissen wie Schlaglöchern rechnen und sich auf die örtlichen Gegebenheiten einstellen. Insofern ist davon auszugehen, dass an Feld- und Wirtschaftswegen die Pflege der Wegränder nur insofern erforderlich ist, als dass hochwüchsige Pflanzen weder Leiteinrichtungen verdecken noch in Kreuzungsbereichen die Übersicht über das Verkehrsgeschehen beeinträchtigen (Sichtdreiecke).
Eine regelmäßige Mahd der Wegebankette fördert den Wasserabfluß von der Straße in den Seitenraum. Dadurch kann eine Pfützenbildung am Wegesrand reduziert und die Lebensdauer der Deckschicht erhöht werden. Die heute übliche Mulchmahd ohne Abräumen des Mähgutes begünstigt die Aufhöhung der Bankette und macht ein häufigeres Fräsen der Bankette erforderlich. Vor allem an stärker befahrenen Straßen erfolgt daher gelegentlich eine Mahd mit Absaugen.
Seitdem die Bedeutung der Wegraine für die Biodiversität stärker in den Fokus der Öffentlichkeit rückt, entstehen vielerorts Projekte und Initiativen, die dafür sorgen, dass Wegraine erhalten und nach ökologischen Kriterien gepflegt werden (>Link zu Aktiv)
Landwirte befürchten, dass von Feldrainen aus Ackerunkräuter wie Quecke und Acker-Kratzdistel in die Felder eindringen und mähen Wegränder aus diesem Grund mehrfach ab – oft mit Duldung der Kommunen, denen Arbeit erspart bleibt.
Nicht zu unterschätzen: Ein „ungepflegter“ Wegrain erfreut nicht jedermanns Auge. Anlieger im ländlichen Raum schwingen sich gerne selbst auf den Aufsitzmäher, um Wegränder mehrfach im Jahr und weit über den Bereich hinaus zu mähen, der an ihr eigenes Grundstück grenzt. Aber auch auf den Kommunen lastet oft Druck nach dem Motto: „Zum Schützenfest muss es ordentlich aussehen“.